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Fotografinnen und Fotografen haben Namen - die Ergebnisse
Fotografinnen und Fotografen haben Namen! Der Deutsche Journalisten-Verband hat auch 2019 mit einer Stichprobe wieder überprüft, ob die deutschen Tageszeitungen das Recht auf Namensnennung beachten. Denn nach § 13 Urheberrechtsgesetz haben Fotografinnen und Fotografen das Recht, dass unter bzw. am Bild in klarer und unmissverständlicher Weise ihr Name genannt wird.
In der online durchgeführten Konferenz (Webinar) werden die rechtlichen Grundlagen des Anspruchs erläutert, die Ergebnisse im Detail vorgestellt und einige Beispiele für Namensnennung gezeigt.