DJV-Veranstaltung
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Fotografen haben Namen: "Jetzt schlägt´s 13!"
In diesem Webinar wird das Recht von Urhebern auf die Nennung als Urheber thematisiert. Denn Fotografen haben Namen und einen Anspruch auf Nennung unter/neben dem Foto, wenn es veröffentlicht wird.
Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
"Jetzt schlägt´s 13!" - unter diesem Slogan machen inzwischen Fotojournalistinnen und Fotojournalisten in ganz Deutschland darauf aufmerksam, dass sie auf ihr gesetzliches Recht pochen. "Naturgemäß" findet das Webinar daher auch an einem 13. ab 13.13 Uhr statt...
Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.
Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtung des Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.
Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.
Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.
Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Auch (Noch-?)Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen, mit uns über dieses Thema zu diskutieren, zu spekulieren und weiter zu beraten, wie es weitergehen sollte.