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Künstlersozialabgabe - alles was Verantwortliche in Unternehmen und Freie selbst wissen müssen

Wer freie Publizisten, darunter auch freie Journalistinnen und Journalisten, sowie Künstler beschäftigt, muss 5,2 Prozent vom Auftragswert an die Künstlersozialkasse abführen. Wohlgemerkt nicht abziehen und abführen, sondern zusätzlich zum gezahlten Beitrag abführen. Diese Zahlungspflicht ist die Künstlersozialabgabe, eine Sozialversicherungsabgabe für Freie. Der Betrag muss nicht nur für Zahlungen an Personen abgeführt werden, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, sondern auch für alle diejenigen, an die Honorarzahlungen für freie publizistissche oder künstlerische Arbeit gezahlt wird, also z.B. auch ein Honorar für einen Beamten, der einen Beitrag für eine Firma erstellt hat.

Auch Freie selbst kann die Pflicht zur Künstlersozialabgabe treffen, wenn sie Honorare an andere Freie zahlen oder auch nur "weiterleiten". Wer eine Fotoagentur betreibt, muss mitunter mit fünfstelligen Nachforderungen rechnen, wenn die Zahlung der Künstlersozialabgabe vergessen wurde.

Das Webinar wendet sich an alle, die Honorare an Freie auszahlen.

Exklusiv und kostenlos für DJV-Mitglieder.

Seminar 24.06.2016 09:00 - 10:30
723 Künstlersozialabgabe - alles was Verantwortliche in Unternehmen und Freie selbst wissen müssen https://www.djv.de/veranstaltungen/aktuelle-veranstaltungen/veranstaltung-detail/seminar-1025
DJV Online-Stammtisch 07.02.2025 18.30 Uhr

freiraum – der Mental-Health-Stammtisch für Medienschaffende

Beruf & Redaktion Junge Journalisten
DJV Online-Stammtisch 14.02.2025 18:30 - 19:30 Uhr

Klima-Stammtisch

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Unter drei - Mit dem Bundesvorstand

DJV-Mitglieder Mitgliederservice
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