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GEMEINSAME VERGÜTUNGSREGELN

Prozess gewonnen

18.03.2024

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen sind nicht kartellrechtswidrig.

Das hat das Landgericht Hannover in einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands gegen die Funke Harz Kurier GmbH entschieden (Az. 18 O 193/22). Dem Urteil zufolge ist auch die Kündigung der Vergütungsregeln durch den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) im Jahr 2017 nicht rechtswirksam. Schließlich ist das Gericht nicht der Auffassung der Beklagten gefolgt, dass sie mit ihrem Austritt aus dem Verlegerverband nicht mehr an die Gemeinsamen Vergütungsregeln gebunden sei. „Das Urteil ist ein Sieg auf der ganzen Linie für die Freien“, freut sich DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster, „die endlich wieder eine verlässliche Grundlage für ihre wirtschaftliche Planung haben.“ Die Vergütungsregeln sichern den Freien Mindesthonorare. Beuster: „Es ist in hohem Maße unsozial und ein Beleg für die dramatische Lage, dass manche Medienhäuser offenbar glauben, diese Mindestsätze aus dem Jahr 2009 noch unterbieten zu müssen.“

Beuster weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass der DJV eine Reihe von Individualklagen um Mindesthonorare gewonnen habe, die den Freien zum Teil Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe beschert hätten. Der Prozess in Hannover ist aber das erste Verfahren, in dem nicht einzelne Journalisten, sondern der DJV die Rechte geltend macht. Das Verfahren gibt aus Sicht des DJV-Vorsitzenden einen guten Anlass, die veralteten Vergütungsregeln neu zu verhandeln. „Verhandlungen der Verlage mit uns über eine Weiterentwicklung der Vergütungsregeln sind vernünftiger und zielführender als kräftezehrende und teure Verfahren vor Gericht.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@misaificadjv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de


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