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FRETTERODE-PROZESS

Angemessenes Urteil muss her

15.03.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband hofft, dass das Landgericht in Mühlhausen/Thüringen im sogenannten Fretterode-Prozess zu einem angemessenen Urteil kommt.

Der Bundesgerichtshof hat nach Einschätzung des DJV mit seiner aktuellen Entscheidung zu dem Fall dafür den Weg frei gemacht. „Der brutale Überfall von Rechtsextremisten auf zwei Journalisten in Fretterode war kein Kavaliersdelikt, wie die erste Instanz Glauben machen wollte“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Die Aufhebung des Skandal-Urteils durch den BGH war die einzig mögliche Reaktion für den Rechtsstaat.“

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor das Urteil wegen erheblicher Mängel in der Beweisführung aufgehoben. Das Landgericht hatte die Beschuldigten zu gemeinnütziger Arbeit bzw. zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine andere Kammer des Landgerichts Mühlhausen muss jetzt den Fall neu verhandeln. Bei dem Überfall in Fretterode wurden ein Journalist und ein Pressefotograf zum Teil schwer verletzt. Beuster: „Der Angriff war nicht nur ein feiger Angriff auf Menschen, sondern auch ein Angriff auf das Grundrecht der Pressefreiheit.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de


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