KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Vergütungspflicht muss kommen
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert eine Reform des Urheberrechts, die eine angemessene Vergütung für die Nutzung von Texten, Fotos, Hörfunkbeiträgen und Bewegtbildern vorsieht, wenn sie für das Training von Künstlicher Intelligenz genutzt werden.
Der DJV schließt sich damit der Kritik von Andreas Scherer, Erster Vorsitzender des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV), an, der auf einen dringenden Regelungsbedarf in diesem Zusammenhang hingewiesen hat. Scherer hatte erklärt: „Für urheberrechtlich geschützte Werke gibt es die Kopierschutz-Abgabe der Gerätehersteller. Nun brauchen wir dringend eine KI-Abgabe.“ DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sieht neben den Verlagen unzählige freie Journalistinnen und Journalisten in Gefahr, „von Künstlicher Intelligenz regelrecht ausgeplündert“ zu werden: „Es kann nicht sein, dass ChatGPT und andere völlig legal zum Nulltarif mit Inhalten von Medienschaffenden trainiert werden und die KI-Unternehmen auf diese Weise Milliarden scheffeln. Der Gesetzgeber kann es nicht länger zulassen, dass die einen Inhalte produzieren, während die anderen die Gewinne abschöpfen.“ Wer guten Journalismus wolle, müsse auch für gerechte ökonomische Grundvoraussetzungen sorgen.
Der DJV-Vorsitzende weist darauf hin, dass der AI Act das Urheberrecht im Hinblick auf notwenige Reformen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz explizit ausgeklammert hat, um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen. Das müsse der Gesetzgeber jetzt nachholen. Beuster: „Das Urheberrecht ist ein lebendes Gebilde, das den rasanten Veränderungen von Medien und Gesellschaft angepasst werden muss.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
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