Rundfunkbeitrag
Verfassungsbruch vorgeworfen
Der Deutsche Journalisten-Verband wirft dem medienpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsen Verfassungsbruch vor.
Anlass ist die Ablehnung eines höheren Rundfunkbeitrags durch den Abgeordneten Andreas Nowak und dessen Begründung mit der Berichterstattung des „Monitor“-Redaktionsleiters Georg Restle. In einem Brief des DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall an den Abgeordneten Andreas Nowak und an die CDU-Fraktion im Dresdner Landtag vom heutigen Mittwoch heißt es wörtlich: „Als Teil der Legislative ignorieren Sie auf diese Weise das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn Sie eine Berichterstattung, die Ihnen zu kritisch erscheint, mit dem Nein der CDU-Fraktion zu einem höheren Rundfunkbeitrag bestrafen wollen, ist das Zensur. Und Zensur ist durch die Presse- und Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen.“Der DJV-Vorsitzende betont den hohen Stellenwert der Staatsferne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: „Sie garantiert, dass nicht Politiker in das Programm hineinregieren können.“ Genau das aber versuche der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion mit seinen Äußerungen. Und weiter: „Gravierend erhöhte Einschaltquoten seit Beginn der Corona-Pandemie und ein hohes Maß an Zustimmung der Mediennutzer mit den Programmangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu Corona sind der beste Beweis dafür, dass die journalistische Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten bleiben muss. Und das ist unabhängig davon, ob Politiker mit Kommentaren einzelner Rundfunkjournalisten wie Georg Restle einverstanden sind oder nicht.“Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
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