Bundesgerichtshof
Urteil nützt Journalismus
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das am heutigen Dienstag bekannt gewordene Urteil des Bundesgerichtshofs zur Ausstrahlung von Filmaufnahmen von besonders grausamer Massentierhaltung, die der Mitteldeutsche Rundfunk gesendet hatte (Az. VI ZR 396/16).
Gegen die Veröffentlichung der Bilder, die durch den Hausfriedensbruch militanter Tierschützer zustande gekommen waren, hatte der betroffene Betrieb geklagt. Der BGH urteilte, es entspreche der Aufgabe der Presse als „Wachhund der Öffentlichkeit“, sich mit diesen Gesichtspunkten zu befassen und die Öffentlichkeit zu informieren.„Das Urteil stärkt dem kritischen und investigativen Journalismus in Deutschland den Rücken“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Indem die Richter den Informationsanspruch der Bürger über die Geschäftsinteressen des betroffenen Unternehmens gestellt hätten, sei die aufklärende Funktion der Medien über gesellschaftlich relevante Themen bestätigt worden. Überall: „Das gibt Sicherheit bei der Recherche.“ Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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