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Tageszeitungen

Tarifabschluss angenommen

10.08.2018

Die Große Tarifkommission des Deutschen Journalisten-Verbands hat am Mittag einstimmig den Tarifabschluss für die rund 13.000 Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 2. Juli angenommen.

In einer Telefonkonferenz war zuvor das Tarifergebnis erörtert worden. „Ich freue mich über das klare Votum für den Abschluss, den wir nach monatelangen schwierigen Verhandlungen mit den Zeitungsverlegern erzielt haben“, wertete DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring das Resultat. „Die Gehälter und Honorare steigen im realen Wert und auch der Manteltarif gilt für weitere zwei Jahre in der Fläche. Zusätzlich profitieren viele Kolleginnen und Kollegen, weil ihre Verlage sich an den Tarif anlehnen.“Der neue Gehaltstarifvertrag sieht rückwirkend zum Mai 2018 ein Plus von 1,9 Prozent vor. Darüber hinaus wird eine Einmalzahlung von 500 Euro fällig. Zum 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2,4 Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es zum 31. März 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro. Berufseinsteiger erhalten 135 Euro Gehaltserhöhung zuzüglich 500 Euro Einmalzahlung. Die Vergütungen der Volontäre steigen um 100 Euro zuzüglich einer Einmalzahlung von 70 Euro. Der neue Gehaltstarifvertrag soll eine Laufzeit bis 31. Juli 2020 haben. Bis Ende 2020 wird darüber hinaus der Manteltarifvertrag in seiner bestehenden Form verlängert. Außerdem sollen die Onliner der Zeitungsverlage in die Presseversorgung einbezogen werden. Die Honorare der festen Freien und der Pauschalisten sollen linear in gleicher Höhe angehoben werden. Hinzu kommen Einmalzahlungen in Höhe von einem Viertel des Monatshonorars.Mehrere DJV-Landesverbände hatten zuvor ihre Mitglieder in denjenigen Verlagen nach ihrer Meinung zu dem Tarifergebnis befragt, in denen im Juni die Streikbereitschaft zur Abstimmung stand. Auch in den Streikhochburgen im Südwesten überwog die Zustimmung. Döhring: „Die Kolleginnen und Kollegen wollten mehr und hätten mehr verdient, deshalb mein ganz besonderer Dank für die Streiks und für das mehrheitliche Ja zum Ergebnis.“Wenn der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger dem neuen Gehaltstarifvertrag bis zum Ende der Erklärungsfrist ebenfalls zustimmt, kann das Regelwerk in Kraft treten.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

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