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BKA-Gesetz

Sieg für Pressefreiheit

01.10.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Dienstag einen Sieg für die Pressefreiheit.

Die Karlsruher Richter hatten zuvor entschieden, dass das BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Insbesondere die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen wurde als unvereinbar mit der Verfassung verworfen, weil der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nicht verhältnismäßig sei. „Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit“, begrüßt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster das Urteil. Insbesondere Journalistinnen und Journalisten, die Recherchen in kriminellen Milieus durchführten, würden von dem Richterspruch profitieren. „Die bisherige Praxis läuft nach dem Motto ,mitgehangen, mitgefangen‘. Karlsruhe hat unübersehbar das Stoppschild aufgestellt.“

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass der Gesetzgeber bei einer Reform des BKA-Gesetzes genauestens die Vorgaben des Gerichts beachten solle. An der Notwendigkeit von Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bestehe kein Zweifel. Beuster: „Diese Sicherheit muss aber verfassungskonform sein.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Urteile Pressefreiheit

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