Verfassungsbeschwerde
Rundfunkfreiheit ohne wenn und aber
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Entscheidung von ARD und ZDF, Verfassungsbeschwerde wegen der ausbleibenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags einzulegen.
Die Intendanten kritisieren insbesondere, dass die ausbleibende Beitragsanpassung den Anspruch der Rundfunkanstalten auf funktionsgerechte Finanzierung verletze. Die KEF hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent empfohlen. „Es ist offensichtlich, dass die KEF-Empfehlung aus rein populistischen Erwägungen von der Ministerpräsidentenkonferenz nicht übernommen wurde“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Die Klage in Karlsruhe ist deshalb der einzig mögliche Schritt gegen die politische Übergriffigkeit von sieben Länderchefs, die eine Umsetzung der KEF-Empfehlung blockieren.“ Statt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Bollwerk gegen Desinformation und Propaganda auszubauen, werde der Qualitätsjournalismus im Programm der Sender destabilisiert. „Das ist ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit, der nicht von Dauer sein darf.“
Der DJV-Vorsitzende weist darauf hin, dass bei anhaltenden Preissteigerungen ein gleichbleibender Beitrag zwangsläufig zu Qualitätseinbußen führe. Das sei der Ministerpräsidentenkonferenz vor ihrer Sitzung im Oktober bekannt gewesen. Ebenso die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das stets den Bestand und die Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seinen Urteilen bestätigt habe. Beuster: „Schade, dass das höchste deutsche Gericht sich nun erneut damit befassen muss. Aber klar ist: Rundfunkfreiheit gilt ohne wenn und aber.“
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