Polizeiberichte
Recherche unverzichtbar
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Redaktionen dazu auf, Polizeiberichte und -meldungen als eine von mehreren möglichen Quellen in ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen.
Auch gegenüber den Mitteilungen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr müssen Journalistinnen und Journalisten die Maßstäbe von Sorgfalt und Recherche anlegen, wie sie im Pressekodex vorgeschrieben sind. Auf keinen Fall dürfen Polizeimeldungen ohne Urheberhinweis veröffentlicht werden. „Copy and paste verträgt sich nicht mit kritischem und sorgfältigem Journalismus“, mahnt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster an. Bei ihren Einsätzen sei die Polizei Partei und nicht unabhängige Beobachterin. Das müsse sich in der Berichterstattung wiederfinden.
Der DJV-Vorsitzende reagiert damit auf einen umfangreichen Bericht in der taz, der die mangelnde Distanz zwischen den Einsatzkräften und manchen Redaktionen beschreibt. Beuster: „Wer sich als Journalist nur auf die Polizei verlässt, ist verlassen.“ Es sei beispielsweise unwahrscheinlich, dass sich in einem Polizeibericht Informationen über Fälle von Polizeigewalt fänden. „Das müssen wir schon recherchieren.“
Der Pressekodex schreibt vor: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
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