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Quick Freeze

Quellenschutz gewährleisten

07.11.2022

Der Verbandstag des Deutschen Journalisten-Verbands fordert den Bundesgesetzgeber auf, den journalistischen Quellenschutz bei einer Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung zu beachten.

Anlass sind Bestrebungen des Bundesjustizministeriums, das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren als Ersatz der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzuführen, bei dem Daten erst gesammelt werden sollen, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Es ist aus Sicht des DJV unerlässlich, dass das Berufsgeheimnis der Journalistinnen und Journalisten auch bei einer solchen Novellierung der Strafprozessordnung adäquat berücksichtigt wird.

Der Europäische Gerichtshof hatte die deutsche Regelung zur anlasslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt und als Verstoß gegen Grundrechte gerügt. „Damit war höchstrichterlich entschieden worden, dass alle Bedenken von uns und anderen Bürgerrechtsorganisationen gegen die staatliche Datensammelwut berechtigt waren“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Wenn sich der Gesetzgeber jetzt mit Quick Freeze befasst, sollte er sich vor der Wiederholung alter Fehler hüten.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Während des DJV-Verbandstags am 6./7.11.2022 ist die DJV-Pressestelle ausschließlich in Lübeck erreichbar unter (0451) 7904 611.

Pressemitteilung Verbandstag

DJV-Kommunikation

Ansprechpartner:innen

Gina Schad

Pressesprecherin

Claudine Hengstenberg-Photiadis

Web-Content-Managerin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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