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Compact-Entscheidung

Pressefreiheit vor Schnellschuss

14.08.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom heutigen Mittwoch, das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact durch das Bundesinnenministerium außer Kraft zu setzen, ein klares Bekenntnis des Gerichts zum Grundrecht der Pressefreiheit.

Zwar bescheinigt das Gericht Compact „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“, doch zweifelt es an, ob „das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“.

Und weiter heißt es: „Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin zu 1 ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu.“

DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: „Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging.“ Vor den Konsequenzen eines solchen Schnellschusses hatte der DJV bei Bekanntgabe des Compact-Verbots gewarnt. Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache vorliegt, kann noch viel Zeit vergehen.

Beuster: „Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesinnenministerin ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führt.“ Der politische Flurschaden sei sonst immens.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Pressefreiheit

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Moritz Röber

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