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UN-Migrationspakt

Pressefreiheit unberührt

29.11.2018

Die Aussagen im Migrationspakt der Vereinten Nationen zur Berichterstattung über Flüchtlinge und Fluchtursachen stellen aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands keinen Eingriff in die Pressefreiheit dar.

Damit tritt der DJV aus Anlass der heutigen Bundestagsdebatte über den Migrationspakt anderslautenden Gerüchten entgegen. Der Pakt spricht sich in Artikel 33c für die „Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“ aus. Von den UN-Mitgliedern wird „unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet“ verlangt. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Das sind klare Aufforderungen zur unvoreingenommenen Berichterstattung, die wir voll und ganz unterstreichen können.“Weiter erwartet der UN-Migrationspakt die „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Diese Forderung richte sich klar gegen Propagandaschleudern in autokratischen Regimen, so der DJV-Vorsitzende: „Wer daraus eine Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland ableiten will, hat das deutsche Mediensystem nicht verstanden.“ Eine systematische Förderung von Intoleranz und Rassismus sei mit den Grundwerten des Journalismus nicht vereinbar.In sozialen Medien war vereinzelt behauptet worden, auch der DJV lehne den Migrationspakt ab. Überall: „Kritikwürdig ist aus unserer Sicht nur die unzureichende Kommunikation des Papiers durch die zuständigen Bundesbehörden.“Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

Pressemitteilung Internationales

DJV-Kommunikation

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+493072627920 Torstr. 49, 10119 Berlin

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