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E-Evidence-Verordnung

Pressefreiheit nicht opfern

12.03.2021

Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dem EU-Entwurf einer E-Evidence-Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.

Die Verordnung regelt die Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweismittel in Strafsachen durch die nationalen Ermittlungsbehörden. Aus Anlass der anstehenden Trilog-Verhandlungen weisen mehrere Medienunternehmen und -verbände, darunter der DJV, in einer gemeinsamen Stellungnahme auf die Gefahren für die Presse- und Rundfunkfreiheit hin. „Bei den Bemühungen um eine Verbesserung der Herausgabe und Sicherung für elektronische Beweismittel in Strafsachen muss der Schutz der freien und unabhängigen Berichterstattung durch die Medien in Europa sichergestellt werden“, heißt es in der Stellungnahme wörtlich. Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit und eine Prüfung möglicher Grundrechtseinschränkungen sind nicht ausreichend vorgesehen, weshalb Presse- und Rundfunkfreiheit in Gefahr geraten können. Aus Sicht der Medienunternehmen und -verbände müssen alle journalistischen Aktivitäten von Schutzmaßnahmen, Immunitäten und Privilegien umfasst werden.

„Die Notwendigkeit grenzüberschreitender Verbrechensbekämpfung in Europa ist unbestritten“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Das darf aber nicht zulasten von Grundrechten geschehen.“ Pressefreiheit und journalistische Berufsausübung müssten unangetastet bleiben.

Die gemeinsame Stellungnahme ist auf der DJV-Homepage zu finden.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Pressemitteilung Europa

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