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Fußball-WM in Katar

Pressefreiheit ist ein Menschenrecht

18.10.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an die FIFA, gegenüber dem WM-Ausrichter Katar auf die Einhaltung der Menschenrechte wie der Meinungs- und Pressefreiheit zu bestehen. In Punkt 3 der FIFA-Statuten steht: „Die FIFA bekennt sich zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein.“

„Das Bekenntnis zu Menschenrechten darf kein Feigenblatt sein, das nur in den Statuten steht“, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Bei der diesjährigen Fußballweltmeisterschaft werden die Menschenrechte vom Ausrichterland Katar wortwörtlich mit Füßen getreten, nicht zuletzt die Pressefreiheit. Ohne Pressefreiheit kann auch nur schwer über andere Menschenrechtsverletzungen berichtet werden.“

Hintergrund ist die Berichterstattung unter anderem des britischen Guardian und des Stern, dass Drehgenehmigungen für Fernsehteams von Katar nur erteilt werden, wenn eine Liste mit Auflagen unterschrieben wird, die massive Zensurmaßnahmen beinhaltet. Das gilt auch für Fotografen. Unter anderem dürfen Einheimische demnach nicht in ihren Privaträumen gefilmt werden. Auch in Unterkünften, in denen Gastarbeiter untergebracht sind, darf nicht gedreht werden.

„Damit werden investigative Berichte über die Begleitumstände der WM in Katar drastisch erschwert“, erklärt Überall. Jeder, der Interviews mit Bürgern, Gastarbeitern oder Aktivisten über deren prekäre Lage in Katar mache, laufe Gefahr vor Gericht zu landen.

In der Verantwortung sieht der DJV auch die Partnerunternehmen der FIFA für die WM 2022. „Vier der sieben FIFA-Partner haben sich klare Richtlinien zur Einhaltung der Menschenrechte gegeben. Wenn sie das ernst meinen, müssen sie Farbe bekennen und sich für deren Einhaltung in Katar bei der FIFA einsetzen“, ruft der DJV-Vorsitzende die Unternehmen Coca-Cola, adidas, Hyundai-Kia und VISA auf.

 

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Paul Eschenhagen



Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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