Nach Adele-Schock
Pressefreiheit in Mietverträge!
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Vermieter von Hallen und Veranstaltungssälen auf, in ihre Mietverträge grundsätzlich eine Verpflichtung der Mieter zur Achtung der Presse- und Rundfunkfreiheit aufzunehmen.
Ausnahmen sollten nur für Veranstaltungen im privaten Rahmen möglich sein. Der DJV zieht damit die Konsequenz aus wiederholten Appellen an Konzertveranstalter, die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten nicht an Knebelbedingungen zu knüpfen. „Das ist mal erfolgreich und mal nicht“, resümiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Als „besonders krass“ bewertet Beuster die Aussperrung von Bild- und Fernsehjournalisten von den Konzerten der britischen Sängerin Adele in München. Hier werden die Medien mit Bildmaterial des Veranstalters versorgt, journalistische Fotos und Bewegtbilder sind nicht erwünscht. Gegen dieses Vorgehen hatte der Bayerische Journalisten-Verband protestiert.
Für problematisch hält der DJV-Vorsitzende den Rückzug aufs Hausrecht, von dem vor allem extreme politische Parteien immer wieder Gebrauch machen, wenn sie Berichterstattung von ihren Veranstaltungen reglementieren wollen. „Mit der Gängelei der Medien muss Schluss sein“, so Beuster. „Es kann nur nach dem Motto gehen: Ohne freie Berichterstattung keine Halle.“ Hier seien die Kommunen als Träger der Veranstaltungsräume in der Verantwortung.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
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