Deutschlandradio
Mehr Urlaubsgeld für Freie
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom heutigen Dienstag zum Urlaubsgeldanspruch von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden beim Deutschlandradio.
Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) müssen bei der Berechnung des Entgelts, das für die Urlaubsvergütung maßgeblich ist, auch die Wiederholungshonorare einbezogen werden. „Damit hat das Gericht unsere Auffassung bestätigt. Für einige Freie beim Deutschlandradio bedeutet das ein deutlich höheres Urlaubsgeld“, freut sich DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Bis 2017 hatte das ZDF die Honorarabrechnungen im Auftrag des Deutschlandradios erstellt und die Wiederholungsvergütungen bei der Berechnung der Urlaubsvergütung einbezogen. Ab 2018 übernahm der WDR diese Aufgabe, allerdings ohne die Honorare für Wiederholungen mit einzuberechnen. Dadurch verringerte sich die Urlaubsvergütung pro Tag für die arbeitnehmerähnlichen Freien beim Deutschlandradio. DJV und ver.di hatten gegen diese Praxis zusammen geklagt und jetzt gewonnen.
„Gut, dass das Bundesarbeitsgericht klargestellt hat, dass diese Willkür von WDR und Deutschlandradio ein Ende hat“, so Überall. Für die arbeitnehmerähnlichen Freien des Senders könne das auch nachträglich einen warmen Geldsegen bedeuten. „Wir sind der Meinung, dass diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch rückwirkend gilt“, erklärt der DJV-Bundesvorsitzende.
In Bezug auf Urlaubsgeldansprüche, die in den Jahren 2020 bis 2023 entstanden sind, und bei denen die Berechnungsgrundlage das Wiederholungshonorar nicht enthielt, ist es möglich, diese Differenz gegenüber dem Deutschlandradio geltend zu machen. Es gilt aber, schnell zu sein: Ansprüche aus dem Jahr 2020 wären mit Ende 2023 verjährt.
Der DJV prüft darüber hinaus, inwieweit die Entscheidung des BAG auch Auswirkungen auf den Urlaubsgeldanspruch von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden bei anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben könnte.
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