EU-Medienfreiheitsgesetz
Mehr und nicht weniger Schutz
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, sich bei der morgigen Abstimmung über Artikel 4 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes gegen die vorliegende Fassung zu entscheiden.
Der jüngste Regelungsvorschlag des Europäischen Rates zum Quellenschutz stellt aus Sicht von Deutschlands Journalistengewerkschaft DJV eine ernste Gefahr für die demokratischen Grundprinzipien und Grundrechte der Europäischen Union dar. Insbesondere die Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Schutz von Journalistinnen und Journalisten können dadurch eingeschränkt werden. „Wir brauchen mehr und nicht weniger Schutz“, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Der Vorschlag des Europäischen Rates fußt auf einem Entwurf der EU-Kommission vom September 2022. Die dort enthaltenen Vorschriften zu Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis in Artikel 4 hat der DJV gemeinsam mit anderen Medienorganisationen und -unternehmen bereits als unzureichend zurückgewiesen, da sie deutlich hinter das bestehende deutsche Schutzniveau und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückfallen. Anstatt Defizite zu beseitigen, verschlechtert der Regelungsvorschlag des Rates auf französischen Druck hin das Schutzniveau sogar noch. Überall: „Die Überwachung von Medienschaffenden soll danach immer dann erlaubt sein, wenn es die nationale Sicherheit erfordert.“ Mit diesem allgemeinen und unbestimmten Kriterium könne faktisch jede Überwachung gerechtfertigt werden, zumal weitere Schutzmaßnahmen wie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung oder ein Richtervorbehalt nicht vorgesehen seien. Dem dürfe die Bundesregierung keinesfalls ihr Okay geben.
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Hendrik Zörner
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