Christchurch
Massaker-Video für Medien tabu
Der Deutsche Journalisten-Verband weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass der Pressekodex des Deutschen Presserates auch für die Berichterstattung über das Massaker von Christchurch gilt.
„Es steht für mich außer Frage, dass journalistische Medien nicht das Video des Attentäters zeigen dürfen, auch nicht in längeren Ausschnitten“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall fest. Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten sei die Information und nicht die Befriedigung von Sensationsbedürfnissen. Es könne nicht sein, dass Facebook millionenfach das Video des Attentäters lösche und hierzulande einzelne Boulevardmedien Teile des Films auf ihren Digitalseiten zeigten.Ausdrücklich widerspricht der DJV-Vorsitzende der Aussage, der Journalismus dürfe solche Bilder nicht den Social Media überlassen: „Journalismus hat die Aufgabe, aufzuklären, Informationen einzuordnen, sie zu recherchieren, Hintergrund zu liefern. Welchen Erkenntnisgewinn haben Mediennutzer davon, durch die Perspektive der Body Cam des Attentäters einen Teil des grauenhaften Geschehens zu sehen?“ Wenn sich jetzt Bürger beim Deutschen Presserat beschwerten, sei das die logische Konsequenz.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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