Springer
Liebesbeziehungen sind privat
Der Deutsche Journalisten-Verband stellt klar, dass Liebesbeziehungen zwischen Beschäftigten eines Unternehmens Privatsache sind.
Der DJV reagiert damit auf die Ankündigung des Springer-Konzerns, als Konsequenz aus der Reichelt-Affäre bei Bild eine Informationspflicht über Liebesbeziehungen im Konzern einzuführen. „Das ist mit dem deutschen Recht ebenso wenig vereinbar wie mit dem Grundrecht eines jeden Menschen auf Privatsphäre“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Klar ist, dass das Einfordern sexueller Gefälligkeiten durch einen Vorgesetzten völlig inakzeptabel ist und strafrechtlich relevant sein kann.“ Ein Transparenzbericht, der tief in die Privatsphäre von Beschäftigten eingreifen würde, sei das falsche Gegenmittel. Stattdessen müsse Springer die Machtfülle von Chefredakteuren beschneiden, die die Reichelt-Affäre erst möglich gemacht habe.
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