Kunsturhebergesetz
Keine Kriminalisierung von Journalisten
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft Polizei- und Ermittlungsbehörden auf, das Kunsturhebergesetz (KUG) nicht zur Kriminalisierung von recherchierenden Journalistinnen und Journalisten zu missbrauchen.
Deutschlands Journalistengewerkschaft reagiert damit auf strafrechtliche Ermittlungen in mindestens zwei Fällen wegen der Veröffentlichung von Fotos mit verbotenen Symbolen. Im thüringischen Eisenach sind Medienschaffende des Portals Recherche Nord betroffen, weil sie in ihrer Berichterstattung über Rechtsrock-Konzerte Nazis mit eintätowierten verfassungsfeindlichen Symbolen wie etwa SS-Runen gezeigt hatten. Außerdem waren die Gesichter nicht verpixelt. Daraufhin wurden Ermittlungen nach dem Kunsturhebergesetz von Amts wegen eingeleitet. „Unfassbar, dass sich die Justiz ausgerechnet gegen die engagiertesten Aufklärer in Stellung bringt“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Das Kunsturhebergesetz darf nicht als Mittel dienen, die notwendige Aufdeckung rechtsextremer Umtriebe zu erschweren.“
Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang an den ähnlich gelagerten Fall des Wetzlarer Journalisten Joachim Schäfer von Hessencam, der bei einer AfD-Veranstaltung gefilmt hatte. Gegen ihn startete die Staatsanwaltschaft im September ein Ermittlungsverfahren.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/12 08 33 18, djv@djv.de
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
DJV-Kommunikation