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Brief an Intendanten

Inhalte nicht an KI verschenken

28.08.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Intendantinnen und Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nach deren Praxis im Umgang mit journalistischen Inhalten durch Künstliche Intelligenz gefragt.

In einem Schreiben des DJV an die Senderchefs heißt es dazu: „Hat Ihr Sender einen maschinenlesbaren Vorbehalt i.S.d. § 44b UrhG erklärt, der dem Gebrauch von Werken zum Zweck des kommerziellen Text- und Data-Mining widerspricht?“ Erste Antworten und informelle Rückmeldungen offenbaren einen „besorgniserregend naiven Umgang mit den Urheberrechten ihrer Beschäftigten“, wie DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sagt.

Wer kommerzielles Text- und Data-Mining nicht zulassen möchte, muss nach dem Willen des EU-Gesetzgebers aktiv widersprechen. Diesen Widerspruch haben zumindest einige Anstalten nicht erklärt. Beuster: „Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sich die Big Tech-Branche für das Training ihrer KI-Modelle wahrscheinlich gerade hemmungslos an den Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedient, ohne auch nur einen einzigen Cent dafür zu bezahlen.“ Die einzelnen Autorinnen und Autoren seien dem weitgehend schutzlos ausgeliefert.

Er hoffe, so der DJV-Vorsitzende, dass die Mehrheit der Intendanten die von Journalistinnen und Journalisten erstellten Inhalte nicht ohne Gegenleistung verschenkten: „Auch vor dem Hintergrund der Dauerdiskussion um die Finanzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es nicht nachvollziehbar, wenn die Öffentlich-Rechtlichen die Big Tech-Unternehmen mästen.“ Er hoffe, dass das Schreiben des DJV in den Chefetagen der Sender die nötige Sensibilität in Sachen KI fördere.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

KI ö-r Rundfunk Urheberrecht

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