Journalismus
Inhalt und Werbung strikt trennen
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft alle Betreiber von Digitalseiten zur strikten Trennung von Inhalt und Werbung nach dem Vorbild der öffentlich-rechtlichen Auftritte auf.
„Je mehr Menschen sich ausschließlich online informieren, umso größer ist die Verantwortung von Redaktionen für die klare Unterscheidbarkeit von recherchierten Informationen und bezahlter Werbung im Netz“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall klar. Daran müssten Online-Redaktionen vor allem dann denken, wenn sie den Lesern zusätzlichen Nutzwert bieten wollten. Zuweilen schwierig sei die Abwägung in Grauzonen wie Gastrotipps oder im Reisejournalismus. „Journalistinnen und Journalisten setzen ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn sie den Wünschen der Anzeigenkunden nachgeben.“Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk heiße es klipp und klar im Rundfunkstaatsvertrag: „Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind unzulässig.“ Überall: „Diese Regelung muss für alle journalistischen Digitalangebote gelten.“Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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