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Julian Assange

High Court erlaubt Berufung

20.05.2024

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf gegen die drohende Abschiebung in die USA Berufung einlegen.

Das entschied am heutigen Montag der britische High Court. Das Gericht war von den geforderten Zusicherungen der US-Behörden zum möglichen Strafmaß und der gegebenenfalls drohenden Todesstrafe für Assange nicht überzeugt, wie es heißt. Deshalb steht dem Enthüllungsjournalisten jetzt der Weg zur Berufung gegen die Auslieferung offen. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht darin einen weiteren juristischen Etappensieg für Assange, nachdem bereits im März ein vorläufiger Auslieferungsstopp verhängt worden war. „Das Ziel bleibt bestehen: Julian Assange gehört auf freien Fuß und nicht hinter Gitter“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Alles andere wäre eine Katastrophe für ihn persönlich wie auch für das Grundrecht der Pressefreiheit.“

Die US-Justiz will Julian Assange, der seit mehr als vier Jahren in britischer Haft einsitzt, wegen schwerer Verstöße gegen das amerikanische Spionagegesetz von 1917 anklagen. Die Veröffentlichung geheimer Militärprotokolle der USA zu Afghanistan und Irak durch Wikileaks wird von den US-Behörden als Spionage und nicht als journalistische Aufklärungsarbeit gewertet. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Für seine Freilassung setzt sich inzwischen auch die australische Regierung ein. Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz hatte unlängst die juristische Verfolgung von Julian Assange scharf kritisiert.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

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Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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