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Durchsuchungen

Hände weg vom BKA-Gesetz

14.08.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband spricht sich gegen die vom Bundesinnenministerium geplante Änderung des BKA-Gesetzes aus.

Sie soll Polizeikräften die Möglichkeit eröffnen, zur Verhinderung von Terroranschlägen heimlich in Wohnungen einzudringen, um dort Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Auch heimliche Wohnungsdurchsuchungen sollen erlaubt werden. „Davon sind alle Journalistinnen und Journalisten betroffen, die in sicherheitssensiblen Bereichen recherchieren“, warnt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Heimliche Einbrüche erinnern an die Methoden von Polizeistaaten, aber nicht von freiheitlichen Demokratien.“ Wenn Polizeikräfte vom Ermittlungseifer gepackt würden, sei nicht auszuschließen, dass sie auch recherchierende Journalisten ins Visier nähmen. Beuster: „Dabei droht der Informantenschutz auf der Strecke zu bleiben.“

Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass in der Praxis Ermittlungen stets Vorrang vor garantierten Freiheitsrechten wie der Pressefreiheit hätten, wie sich beim Abhören des Pressetelefons der Letzten Generation gezeigt habe. Beuster: „Deshalb muss das BKA-Gesetz so bleiben, wie es ist.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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