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Runkfunkurteil

Gut für Öffentlich-Rechtliche

05.08.2021

Mit Erleichterung reagiert der Deutsche Journalisten-Verband auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag.

Das Gericht hat am Vormittag entschieden, dass die unterlassene Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 86 Cent ab 1. Januar 2021 verfassungswidrig war. Zugleich haben die Karlsruher Richter die Rolle der unabhängigen KEF bei der Bemessung des Rundfunkbeitrags herausgehoben. Eine rückwirkende Beitragserhöhung zum 1. Januar 2021 befürwortete Karlsruhe jedoch nicht. Stattdessen sollen nun eine neue Stellungnahme der KEF sowie ein Änderungsstaatsvertrag als Grundlage für eine Beitragserhöhung in Gang gesetzt werden. Wörtlich heißt es dazu: „Dabei sind Kompensationserfordernisse wegen unterbliebener Beitragsanpassung zu berücksichtigen.“ DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall wertet das Urteil als „gutes Zeichen für den Qualitätsjournalismus bei ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Der DJV-Vorsitzende appelliert in dem Zusammenhang an die Sender, bereits eingeleitete und möglicherweise geplante Sparmaßnahmen zulasten der Programmangebote ad acta zu legen. Überall: „Es gibt jetzt keinen Grund mehr, an der journalistischen Qualität der öffentlich-rechtlichen Angebote zu sparen.“

Darüber hinaus sieht der DJV-Vorsitzende in der Entscheidung aus Karlsruhe eine „schallende Ohrfeige ins Gesicht von Populisten, die versuchen, über die Finanzierung Einfluss auf die Programminhalte nehmen zu können“.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Pressemitteilung ö-r Rundfunk Urteile

DJV-Kommunikation

Ansprechpartner:innen

Gina Schad

Pressesprecherin

Claudine Hengstenberg-Photiadis

Web-Content-Managerin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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