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Gemeinnütziger Journalismus

Gesetz ist nötig

25.07.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Beschluss des Bundeskabinetts zum gemeinnützigen Journalismus einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Darauf muss aus Sicht des DJV nach der Sommerpause ein Gesetz des Deutschen Bundestags folgen, das für die Journalistinnen und Journalisten wie auch für die gemeinnützigen Redaktionen Rechtssicherheit schafft.

Die Bundesregierung hatte zuvor beschlossen, dass die Finanzämter im Rahmen eines sogenannten Anwendungserlasses zur Abgabenordnung nicht-gewinnorientierte journalistische Angebote nach einheitlichen Kriterien beurteilen und ihnen die für gemeinnützige Organisationen geltenden steuerrechtlichen Erleichterungen zugestehen sollen. „Dieser Beschluss ist gut“, urteilt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster, „aber er kann vom Bundeskabinett jederzeit widerrufen werden.“ Rechtssicherheit sei nur durch ein entsprechendes Bundesgesetz gegeben.

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die Bedeutung des gemeinnützigen Journalismus spätestens mit den Enthüllungen des Potsdamer Geheimtreffens von Rechtsextremisten durch die Rechercheplattform Correctiv auch einem breiten Publikum klar geworden sei: „Gut recherchierter Journalismus ist für die Demokratie unverzichtbar.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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Pressesprecherin

Claudine Hengstenberg-Photiadis

Web-Content-Managerin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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