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Grundrechte

Gerichtshof verurteilt Türkei

20.03.2018

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Türkei.

In dem heutigen Richterspruch befindet das Gericht die Türkei für schuldig, die beiden Journalisten Mehmet Altan und Sahin Alpay nach dem Militärputsch zu Unrecht verhaftet zu haben. Die Straßburger Richter schlossen sich damit einer Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die sofortige Freilassung der beiden Journalisten angeordnet hatte. Das Ende der Haft wurde jedoch nicht umgesetzt. Erst vor wenigen Tagen kam Sahin Alpay frei, wurde aber unter Hausarrest gestellt.„Das Straßburger Urteil zeigt einmal mehr, dass die Türkei ein Unrechtsstaat ist, in dem das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nichts mehr wert ist“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Es dürfe nicht bei der Freilassung der Journalisten bleiben. „Wir fordern die vollständige Rehabilitierung der beiden Kollegen. Denn Journalismus ist kein Verbrechen.“Grundlage des Urteils ist der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wegen Verstößen gegen Artikel 10 wurde die Türkei in den zurückliegenden Jahrzehnten bereits vielfach verurteilt.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

Pressemitteilung Europa Internationales Urteile

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