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KIELER NACHRICHTEN

Gericht urteilt für Freie

03.05.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband und ver.di haben in zweiter Instanz ein Gerichtsverfahren gegen den Verlag der Kieler Nachrichten überwiegend gewonnen.

Das Gericht hat der Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. untersagt, bestimmte Vergütungsvereinbarungen gegenüber hauptberuflich tätigen freien Journalistinnen und Journalisten zu verwenden (AZ: 6 U 28/23). Anlass für das Verfahren war, dass der Verlag im Sommer 2021 seine Vergütungspraxis umstellte und ankündigte, seine freiberuflichen Auftragnehmer künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. So sollte es Paketpreise für Bilder und Text geben, statt Zeilen und Fotos konkret abzurechnen. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied nun, dass der überwiegend zum Madsack-Konzern gehörende Verlag der Kieler Nachrichten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden darf. Die Vergütungsvereinbarungen seien nicht klar und verständlich, da sich nicht ermitteln lasse, in welchem Umfang die Journalisten urheberrechtliche Nutzungsrechte auf den Verlag übertragen hätten. Die Formulierung „Honorarpauschale“ lasse vermuten, dass es sich um einen sogenannten Buy-Out-Vertrag handeln könne. Nach Ansicht des Gerichtes werden Freie mit solchen undurchsichtigen Formulierungen unangemessen benachteiligt, weil sie so davon abgehalten werden, ihre journalistische Arbeit weiteren Verwertern, etwa anderen Zeitungsverlagen, anzubieten. Der Verlag muss darüber hinaus die Freien über die Unwirksamkeit der verwendeten Honorarpauschalen informieren. Damit korrigiert das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Flensburg, das die Klage im Jahr 2023 abgewiesen hatte. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sieht in der Entscheidung einen „schönen Erfolg für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen“. Erneut habe ein Gericht einem Verlag Grenzen aufgezeigt.

Erst im März hat der DJV erstinstanzlich einen Prozess gegen die Funke Medien Niedersachsen GmbH gewonnen. Gegenstand dieses Prozesses sind intransparente Klauseln und Vergütungsvereinbarungen, die zum Nachteil der Journalisten von den gemeinsamen Vergütungsregeln abweichen. Das Verfahren befindet sich aktuell in zweiter Instanz.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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