Journalismus
Gericht stärkt Presseausweis
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem der bundeseinheitliche Presseausweis gegenüber dem Ausweis eines kommerziellen Anbieters aufgewertet wird (Az. BVerwG 10 C 2.23).
Die Leipziger Richter hatten gegen eine Aktiengesellschaft entschieden, die für mehrheitlich nebenberuflich tätige Fachjournalisten Presseausweise ausstellt und auf die Gleichstellung ihres Dokuments mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis gepocht hatte. „Für das Funktionieren einer freien Presse ist es nicht notwendig, dass die u.a. von der Klägerin ausgegebenen Presseausweise in gleicher Weise anerkannt werden wie der bundeseinheitliche Presseausweis“, urteilte das Gericht. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sieht in dem Richterspruch eine „klare Aufwertung“ des bundeseinheitlichen Presseausweises: „Weder stellen wir ihn aus, um damit Gewinn zu machen, noch bekommt ihn jeder.“ Die Praxis, dass Antragsteller ihre hauptberufliche journalistische Tätigkeit nachweisen müssten, mache den Unterschied zu nebenberuflichen Journalisten aus.
Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass der Presseausweis jetzt wieder bei den DJV-Landesverbänden für das kommende Jahr bestellt werden kann. Beuster: „Nach dem Leipziger Urteil ist unser Ausweis noch ein bisschen wertvoller geworden.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
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