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Pressefreiheit

Gericht gibt Yücel Recht

28.06.2019

Als einen „wunderbaren Sieg der Presse- und Meinungsfreiheit“ begrüßt der Deutsche Journalisten-Verband den Spruch des türkischen Verfassungsgerichts für den „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel.

Das Gericht hat am heutigen Morgen die Verhaftung Yücels im Februar 2017 für rechtswidrig erklärt und geurteilt, das Recht auf persönliche Sicherheit und Freiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit seien verletzt worden. „Ich freue mich für unseren Kollegen Deniz Yücel und alle anderen Journalisten in der Türkei, die verfolgt werden, weil sie kritischen Journalismus machen“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Auf andere Journalisten übertragbar sei die Kritik des Verfassungsgerichts an der geübten Praxis, Journalisten für Äußerungen von Interviewpartnern strafrechtlich zu belangen. Überall: „Das war zu jedem Zeitpunkt pure Willkür. Gut, dass die Richter das gebrandmarkt haben.“Bedauerlich an dem Urteil sei, dass das Gericht die von Deniz Yücel erhobenen Foltervorwürfe zurückgewiesen habe, sagt der DJV-Vorsitzende. Nach seiner Freilassung hatte Yücel von körperlichen Misshandlungen berichtet.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

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Ansprechpartner:innen

Gina Schad

Pressesprecherin

Claudine Hengstenberg-Photiadis

Web-Content-Managerin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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