Freie Meinungsäußerung gilt
Der Deutsche Journalisten-Verband widerspricht den jüngsten Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollten sich auf Twitter Zurückhaltung verordnen.
„Der Minister möge zur Kenntnis nehmen, dass die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit für alle Bürger dieses Landes gilt, auch für Journalistinnen und Journalisten“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall klar. „Die von Herrn Spahn gewünschte Zurückhaltung ist nichts anderes als politisch verordnete Selbstzensur.“ So lange für den Leser klar zu erkennen sei, dass es sich bei dem Tweet um die persönliche Meinung des Verfassers handelt, dürften für Journalisten keine anderen Regeln gelten als für alle anderen Twitter-Nutzer.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
DJV-Kommunikation