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Personalräte

Feste Freie gleich behandeln

22.07.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, feste freie Journalistinnen und Journalisten in den Personalräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren angestellten Kollegen gleichzustellen.

Dafür muss das Bundesinnenministerium im Entwurf des Bundespersonalvertretungsgesetzes den Begriff der Beschäftigten um feste Freie erweitern. Das ist bisher durch landesgesetzliche Regelungen erst in einigen ARD-Sendern der Fall. Bei der Deutschen Welle, beim Deutschlandradio, bei MDR, NDR und RBB hingegen gelten die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, das feste Freie bisher von der Mitbestimmung ausschließt. „Die festen Freien sind maßgeblich daran beteiligt, dass die Sender Tag für Tag Programm machen können“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall fest. „Wir reden hier nicht über eine kleine Minderheit der Beschäftigten, sondern bei manchen Sendern über die Hälfte des journalistischen Personals.“ Der Gesetzgeber müsse dem Grundsatz folgen: Gleiches Recht für alle.

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang auf die guten Erfahrungen hin, die die Sender mit einer paritätischen Vertretung der festen Freien in den Personalräten gemacht haben: „Die Interessen aller Beschäftigten werden von einem Gremium vertreten, wir haben bisher nur positive Rückmeldungen erhalten.“ Das mache Sinn und so sollte es überall laufen.




Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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