Big Tech
DJV fordert ausgewogene Transparenzpflichten
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert das AI Office der EU-Kommission auf, sich nicht von der Big-Tech-Industrie beeinflussen zu lassen und die berechtigten Interessen der Urheber zu wahren.
Hintergrund ist der Entwurf eines Templates zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem AI Act für KI-Modellbetreiber. Der Entwurf sieht keine werkspezifische Nachweispflicht vor. „Der aktuelle Entwurf des KI-Templates bringt den Urhebern keinen Mehrwert“, kritisiert die DJV-Justiziarin Hanna Möllers. „Keine der vorgesehenen Angaben hilft den Autoren vor Gericht. Das widerspricht dem Sinn und Zweck der KI-Verordnung, die ausdrücklich festlegt, dass die Offenlegungspflicht Rechteinhabern die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern soll."
Die Big-Tech-Industrie beruft sich hingegen auf Geschäftsgeheimnisse. „Die Veröffentlichung werksspezifischer Informationen verletzt keine Geschäftsgeheimnisse“, erklärt die DJV-Justiziarin. „Ebenso wenig schadet es den Lebensmittelherstellern, wenn sie Zutatenlisten offenlegen müssen. Nur das Rezept, nicht die Zutaten, kann ein Geschäftsgeheimnis sein“, so Möllers.
Die Transparenzpflichten des AI Acts sind für die Kreativbranche essenziell. Will ein Urheber gegen die unautorisierte und unbezahlte Nutzung seines Werks für KI-Training klagen, muss er beweisen, dass sein Werk tatsächlich verwendet wurde. Ohne Offenlegung des konkreten Trainingsmaterials ist das schwierig bis unmöglich.
Heute endet die Stellungnahmefrist des AI Office zum Entwurf des Templates, an der sich nur ausgewählte Interessengruppen beteiligen dürfen. Die finale Version soll Ende Februar erscheinen.
Pressesprecherin DJV: Gina Schad
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
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