Zeitungsjournalismus
Corona-Tarifvertrag verlängert
Der Deutsche Journalisten-Verband hat am heutigen Abend den Beschäftigungssicherungstarifvertrag mit dem Zeitungsverlegerverband BDZV bis Ende 2021 verlängert.
Die in konstruktiven Gesprächen mit den Verlegern gefundene Vereinbarung sieht vor, dass Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen für ihre besonderen Leistungen in der Coronakrise drei zusätzliche freie Tage erhalten. Die arbeitnehmerähnlichen Freien haben Anspruch auf eine Ausgleichzahlung bei coronabedingten Mindereinnahmen in Höhe von bis zu einem durchschnittlichen Monatshonorar aus dem Vor-Coronazeitraum. Mit der Fortsetzung des Beschäftigungssicherungstarifvertrags aus dem vergangenen Jahr bis 31.12.2021 wird für Arbeitgeber und Betriebsräte unter Beteiligung der Gewerkschaften die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung auf betrieblicher Ebene zu ergreifen. Der Gehaltstarifvertrag bleibt bis Ende des Jahres in Kraft. BDZV und DJV kamen überein, dass im Herbst Gespräche für einen neuen Gehaltstarifvertrag ab 2022 beginnen sollen.
„Dieses Ergebnis ist ein Stück Wertschätzung für die gute und herausfordernde Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in der Corona-Pandemie und dient der Arbeitsplatzsicherheit“, sagt DJV-Verhandlungsführerin Ella Wassink. Sie hoffe, dass der konstruktive Geist der Gespräche in anstehenden Tarifverhandlungen fortgeführt werden könne.
Dem Tarifergebnis muss die Große Tarifkommission des DJV noch zustimmen.
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Hendrik Zörner
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