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Ibiza-Video

Bundestag muss Meinungsfreiheit stärken

22.05.2019

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundestag eine gesetzliche Klarstellung im Datenschutzrecht. Datenschutz darf die Meinungsfreiheit nicht einschränken.

„Die Debatte über die Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos zeigt: Der Journalismus braucht mehr Rechtssicherheit“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Klärungsbedarf gebe es bei der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, bei journalistischen Blogs und bei Rechercheanfragen durch Journalisten genauso wie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Meinungsfreiheit auch zur Veröffentlichung widerrechtlich entstandener Ton- und Bildaufnahmen berechtigt, wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist“, erklärte Überall. Das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat aber offenbar Unsicherheiten geschaffen im Umgang mit der Meinungs- und Informationsfreiheit.

 

Darauf deutet die Einlassung des baden-württembergischen Landesdaten- schutz-Beauftragten Stefan Brink, der die Veröffentlichung des Ibiza-Videos als unzulässig eingeschätzt hatte. Brink stelle damit die Meinungsfreiheit in Frage, erklärte Überall. Er appellierte deshalb an den Deutschen Bundestag, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Datenschutz (2. DSAnpassG), eine klare Regelung zum Schutz der Meinungsfreiheit vorzusehen. Der DJV hat dem Deutschen Bundestag entsprechende Vorschläge vorgelegt.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Sebastian HuldBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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