DJV Wirkt
Bund führt Mindesthonorare für Freie ein
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Einführung von Mindesthonoraren für freie Journalistinnen und Journalisten bei Institutionen, die Fördermittel des Bundes erhalten.
Ab 1. Juli sollen Honoraruntergrenzen gelten, sofern die Fördermittel des Bundes mindestens 50 Prozent betragen. Die Regelung gilt für alle Kreativen in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung. Das gab Kulturstaatsministerin Claudia Roth am heutigen Dienstag in Berlin bekannt. Für die Einbeziehung von Medienschaffenden in die Honorarbestimmungen hatte sich der DJV in den zurückliegenden Monaten stark gemacht. „Ich freue mich, dass die Ministerin unsere Argumente ernstgenommen hat und die Freien im Journalismus künftig genauso behandelt werden wie alle anderen Kreativen“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Die wirtschaftliche Situation vieler Freien sei zum Teil besorgniserregend. „Da ist es gut, dass der Bund ein Zeichen setzt für faire Honorare.“
Beuster bietet in dem Zusammenhang die Mitwirkung des DJV an der anstehenden Feinabstimmung zu den Honoraruntergrenzen an: „Wir stehen für konstruktive Gespräche zum Nutzen unserer Freien jederzeit zur Verfügung.“
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Hendrik Zörner
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