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Privatfernsehen

Boulevard muss möglich sein

07.04.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband reagiert mit Befremden auf ein Diskussionspapier der Otto-Brenner-Stiftung (OBS) zum Privatfernsehen in Deutschland.

Die Publikation „Armutszeugnis“, die die Stiftung am heutigen Dienstag vorgestellt hat, kommt zu dem Schluss, dass vor allem die Formate des Privatfernsehens die soziale Spaltung der Gesellschaft vertiefen und Armut diskriminierten. Sender wie RTL II werden von der OBS als „Unterschichtenfernsehen“ bezeichnet. „Wirtschaftlich benachteiligte Menschen dürfen nicht zusätzlich durch das Privatfernsehen bestraft werden“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Boulevard kann und muss Diskriminierung vermeiden. Das muss ohne Wenn und Aber für alle Journalistinnen und Journalisten gelten.“ Der DJV-Vorsitzende sieht aufgrund des Diskussionspapiers aber keinen Anlass für eine Generalkritik des privaten Fernsehangebots. „Boulevardsendungen haben ihre Existenzberechtigung im Medienangebot der Sender“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Wenn einzelne Formate Menschen wegen ihrer Armut bloßstellen und diffamieren, sei das absolut kritikwürdig. Es gebe aber auch viele Formate im Privatfernsehen, die ihre Zielgruppen mit adäquaten Informations- und Unterhaltungselementen bedienen und die Fernsehlandschaft insgesamt bereichern. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20, djv@misaificadjv.de

Pressemitteilung privater Rundfunk

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