Veröffentlichungsverbot
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Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Forderung der Organisation „Fragdenstaat“ nach einer Modernisierung des Strafrechtsparagrafen 353d Nr.3.
Darin geht es um das Verbot, „den Wortlaut der Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen öffentlich“ mitzuteilen, „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.“ Verstöße werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. In einer vom DJV unterstützten Stellungnahme fordert „Fragdenstaat“ die Abschaffung dieser Vorschrift, weil sie in die Pressefreiheit eingreift. „Das strikte Veröffentlichungsverbot unter Androhung einer Freiheitsstrafe entfaltet eine erhebliche Abschreckungswirkung für die Presseberichterstattung“, heißt es in der Stellungnahme wörtlich.
„Der Gesetzgeber sollte jetzt die Konsequenzen ziehen und ein wirklichkeitsfremdes und überflüssiges Verbot abschaffen“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Die Zeit sei reif dafür. Der DJV hatte sich bereits zusammen mit anderen Medienorganisationen im Jahr 2010 für eine Abschaffung des Veröffentlichungsverbots eingesetzt.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
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