Iranisches Willkürurteil
Baerbock muss handeln
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu entschiedenen diplomatischen Schritten gegenüber der iranischen Regierung auf, damit das Willkürurteil gegen zwei Journalistinnen aufgehoben wird.
Der DJV reagiert damit auf die Verurteilung von Elaheh Mohammadi und Niloofar Hamedi durch ein iranisches Gericht zu fünf Jahren Gefängnisstrafe. Mohammadi und Hamedi hatten als erste Journalistinnen über die Ermordung der Kurdin Jina Mahsa Amini berichtet. Das Gericht befand sie der Propaganda und der Versammlung und Absprachen gegen die nationale Sicherheit für schuldig. In diesen Tagen sollen sie ihre Haftstrafe antreten, nachdem sie zunächst im Januar gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden waren. „Die beiden Journalistinnen haben mit ihrer Berichterstattung Geschichte geschrieben“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Sie haben die Pflicht zur Aufklärung ernst genommen, die alle kritischen und unabhängigen Journalistinnen und Journalisten weltweit haben. Fünf Jahre Haft sind ein Akt der Barbarei.“ Die deutsche Außenministerin sei aufgerufen, ihre diplomatischen Möglichkeiten für die Freilassung der beiden Journalistinnen auszuschöpfen.
Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Niloofar Hamedi mit der „Feder für die Pressefreiheit“ des DJV Hessen ausgezeichnet wurde.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
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