Herkunftsnennung
Ausnahme, nicht Regel
Der Deutsche Journalisten-Verband hält daran fest, dass die ethnische Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern in Medien die Ausnahme bleiben muss und nicht zur Regel werden darf.
Der DJV reagiert damit auf den Vorstoß des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Joachim Stamp (FDP). Er hatte angeregt, die ethnische Herkunft mutmaßlicher Täter in der Berichterstattung immer zu nennen, um so Spekulationen von Internetnutzern in den Kommentarspalten vorzubeugen. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall sieht darin ein Einknicken des Journalismus vor den Verbreitern von Hate Speech und Rassismus in den sozialen Netzwerken. „Niemandem, der Hass und Vorurteile als Wesenselemente der gesellschaftlichen Diskussion sieht, würde damit der Boden entzogen – im Gegenteil.“ Es sei darüber hinaus absurd, die ethnische Herkunft von Straftätern in jedem Fall zu nennen: „Sollen wir Journalisten künftig berichten, dass eine Bayerin beim Ladendiebstahl erwischt wurde und ein Hesse in angetrunkenem Zustand einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat? Wer will das denn wirklich wissen?“Der DJV stehe hinter der Richtlinie 12.1 des Pressekodex, in der es heißt, die ethnische Herkunft „soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ Überall: „Das reicht als Selbstverpflichtung der Journalistinnen und Journalisten. Mehr brauchen wir nicht, erst recht nicht von staatlicher Seite.“Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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