Nach Tagesspiegel-Urteil
Auskunftsgesetz muss her
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gegen den Tagesspiegel unterstreicht aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands die Notwendigkeit eines Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene.
Das Gericht hat entschieden, dass die vertraulichen Presse-Hintergrundgespräche der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht mehr nachträglich offengelegt werden müssen (Az. 6 B 1/21), weil die ehemalige Kanzlerin nicht mehr im Amt sei. In den Gesprächen ging es um die Themen Brexit, Umgang mit der AfD und Migrationskrise. „Der Tagesspiegel hat fünf Jahre vor dem Ausscheiden der Bundeskanzlerin aus dem Amt Klage erhoben“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall das Urteil, „um jetzt vom Gericht gesagt zu bekommen: Ihr seid zu spät. Das ist absurd, vor allem, weil es zunächst hieß, die Angelegenheit sei nicht eilig.“ Es könne nicht sein, dass eine Bundesbehörde in der Hoffnung auf regierungsfreundliche Gerichtsentscheidungen Medienanfragen auf die lange Bank schieben dürfe.
Der DJV fordert deshalb die Bundesregierung auf, endlich ein Bundespresseauskunftsgesetz zu verabschieden. Statt eines einheitlichen Gesetzes gibt es bisher nur Einzelfallentscheidungen, was in der journalistischen Praxis zu absurden Ergebnissen führt. Der DJV wird in Kürze gemeinsam mit anderen Medienorganisationen einen Gesetzesentwurf für ein Bundespresseauskunftsgesetz vorlegen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
DJV-Kommunikation