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Evan Gershkovich

Auf Urteil muss Auslieferung folgen

19.07.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den Richterspruch eines russischen Gerichts gegen den US-Korrespondenten Evan Gershkovich vom heutigen Freitag als Unrechtsurteil der Kreml-Autokratie.

Zuvor war Gershkovich, der seit März 2023 inhaftiert ist, wegen Spionage zu 16 Jahren strenger Lagerhaft verurteilt worden. Das Gericht in Jekaterinburg blieb damit nur unwesentlich hinter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft zurück, die für 18 Jahre Lagerhaft plädiert hatte. „Es kam wie befürchtet: Ganz nach dem Willen der Führung hat das Gericht die unabhängigen und kritischen Recherchen von Evan Gershkovich für das Wall Street Journal als Spionage gebrandmarkt – ein Skandal“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Er sieht das Urteil auch als Warnung des Kreml an das internationale Pressecorps in Russland, im eigenen Interesse nicht unter der Oberfläche zu graben.

Der DJV-Vorsitzende fordert die westlichen Diplomaten auf, die offenbar bereits laufenden Gespräche über einen Austausch von Evan Gershkovich gegen russische Straftäter im Westen „mit Nachdruck“ zu führen: „Dass Lagerhaft in Russland lebensgefährlich sein kann, hat das Schicksal des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny auf schockierende Weise gezeigt“, so Beuster. „Wir wollen Evan Gershkovich lebend wiedersehen und zwar bald.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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