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Rundfunkbeitrag

Hauptsacheverfahren zählt

22.12.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband bedauert die Ablehnung des Eilantrags zum Rundfunkbeitrag durch das Bundesverfassungsgericht vom heutigen Dienstag.

Die Karlsruher Richter hatten am Abend entschieden, dass keine Eilbedürftigkeit vorliege. Eine Vorentscheidung über die von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingelegte Verfassungsbeschwerde ist damit nicht getroffen. Der Eilantrag hatte sich auf die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent ab 1. Januar bezogen, der Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland nicht zustimmen will. „Ein Ja zum Eilantrag hätte für die Sendeanstalten wie auch für Tausende Beschäftigte Planungssicherheit bedeutet“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Jetzt kommt es auf das Hauptsacheverfahren an.“

Der DJV-Vorsitzende hofft, dass das Bundesverfassungsgericht bei aller gebotenen juristischen Sorgfalt schnell ein Urteil fälle: „Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk drohen ohne den höheren Beitrag Einbußen im Programm, die auch die Hörer und Zuschauer bemerken würden. Es ist an Karlsruhe, hier das Schlimmste zu verhindern.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Pressemitteilung ö-r Rundfunk Urteile

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Ansprechpartner:innen

Gina Schad

Pressesprecherin

Claudine Hengstenberg-Photiadis

Web-Content-Managerin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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