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Rechtsprechung

Zum Verzweifeln

27.07.2023

Über die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg in Sachen Rammstein will sich taz-Autor Johannes Eisenberg die Haare raufen. Nicht nur er.

Der Spiegel hatte am ausführlichsten über die Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann berichtet. Eine ganze Titelgeschichte hatte das Magazin dem Thema gewidmet. Wie die Hamburger schrieben, hatten sie mit mehreren Frauen gesprochen und sich von ihnen ihre Erfahrungen mit den Rammstein-Konzerten schildern lassen. Im Mittelpunkt standen sexuelle Kontakte unter Drogeneinfluss. Die Band und Lindemann wiesen die Vorwürfe zurück.
Die Titelgeschichte hatte Folgen - vor allem juristische. Der Spiegel sieht sich jetzt mit einem Beschluss des Landgerichts Hamburg konfrontiert, der taz-Autor Johannes Eisenberg die Haare raufen lässt. Denn das Gericht befindet: "Würde man davon ausgehen, dass immer dann, wenn es […] nur eine Zeugin geben kann, der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen nicht vorliegt, würde dies dazu führen, dass über einen möglichen Vorfall wie den vorliegenden nie berichtet werden dürfte. Dies mag das zutreffende Ergebnis sein, wenn es neben der Aussage einer Person keine weiteren Anhaltspunkte bzw. Indizien gibt, die für den Wahrheitsgehalt des Verdachts sprechen." Daraus folgert Eisenberg: "Der Beschluss des Landgerichts Hamburg verletzt die Berichterstattungsfreiheit des Spiegels. Der von dem Gericht angelegte Maßstab missachtet eklatant das Grundrecht aus Artikel 5 Grundgesetz und die Maßstäbe der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Diese ist grundsätzlich zulässig, wenn nicht feststeht, ob der Vorwurf wahr ist."
Recht hat er. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Spiegel mit dieser Gerichtsentscheidung nicht abfindet. Sonst wird es schwerig für Journalisten, die über Vorwürfe gegen Prominente berichten wollen.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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