Soziales
"Wundertüte" - die Grünen stellen die Clearingstelle an den Pranger
Kleine Anfrage soll Entscheidungsrozesse über Selbständigkeit offenlegen
Wird in Deutschland die Selbständigkeit durch intransparente Behördenprozesse verhindert? Die Bundestagsfraktion von "Bündnis 90/Die Grünen" will die Arbeit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung unter die Lupe nehmen.
Diese Clearingstelle entscheidet bei der Rentenversicherung darüber, ob ein Mitarbeiter als selbständig anerkannt wird oder aber Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen. Um die Feststellung zu erreichen, ist ein Antrag des Mitarbeiters oder des Arbeitgebers erforderlich.
In ihrem Antrag vertreten die Grünen die Ansicht, dass die Kriterien der Entscheider "veraltet" und ihre "Entscheidungen inkohärent" seien. Die "unstrukturierte Gesamtbetrachtung" von Beschäftigungsverhältnnissen sei eine "Wundertüte", aus der beliebige Ergebnisse resultieren könnten. Auch dauere das Verfahren zu lange, bedeute Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten mit Beschäftigten und bringe die betroffenen Mitarbeiter in finanzielle Haftungsrisiken, da ihre Arbeitgeber ihnen die Haftung auferlegen würden.
Insgesamt 36 Fragen stellen die Grünen der Bundesregierung. Dazu gehören Fragen, wie sich vermeiden lässt, dass Antragsteller bei der Künstlersozialversicherung Nachteile erleiden. Wer in Hinblick darauf, dass das eigene Einkommen vielleicht als sozialversicherungspflichtig gilt, dieses zunächst der Künstlersozialkasse nicht meldet, kann nach erfolgreicher Feststellung der Selbständigkeit bislang das nunmehr als selbständig anerkannte Einkommen nicht bei der Künstlersozialkasse nachmelden. Dort gilt grundsätzlich immer nur das zu Jahresanfang gemeldete Arbeitseinkommen, auch wenn es im Laufe des Jahres dennoch nach oben oder unten korrigiert werden kann. Bei längeren Verfahren kann aber die spätere Korrektur nur für Mehrzahlungen in der Zukunft, nicht aber der Vergangenheit sorgen.
Eine weitere Frage thematisiert die Problematik, dass Statusfeststellungen der Künstlersozialkasse für die Clearingstelle nicht bindend sind. So kann es bei der KSK zur Feststellung kommen, dass jemand nicht selbständig ist, dennoch erfolgt keine Versicherung über den Arbeitgeber. Umgekehrt werden Entscheidungen der Künstlersozialkasse von der Clearingstelle nicht als bindend angesehen.
Diese beiden Punkte der Anfrage sind für viele Freie von Bedeutung, weil es erkennen lässt, dass freie Mitarbeiter durch widersprüchliche Entscheidungen sowie die Ungewissheit bei der Einkommensangabe während des Verfahrens Nachteile erleiden.Insgesamt lässt die Anfrage der Grünen allerdings erkennen, dass die Partei sich hier gegen die Einstufung von Mitarbeitern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte wendet und hier der Clearingstelle eine einseitige Enscheidungspraxis vorzuwerfen scheint.
Nach Kenntnissen des DJV ist die Clearingstelle aber weit davon entfernt, einseitig für Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden. Vielmehr gab es in der Vergangenheit Hinweise darauf, dass Mitarbeiter relativ einfach eine Selbständigkeit bescheinigt bekamen, wenn sie und ihr Arbeitgeber entsprechend formulierte Anträge stellten. Die Clearingstelle traf ihre Entscheidung damals offenbar einfach nach Aktenlage, ohne noch einmal vor Ort die wirklichen Verhältnisse untersuchen zu lassen. Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass es mittlerweile in die andere Richtung läuft, da sich der sozialpolitische Wind ein wenig in Richtung einer Verstärkung der Sozialversicherung gewendet hat, Stichwort Diskussion zur Bürgerversicherung.
Die vom DJV hierzu befragte Bundestagsfraktion der Grünen hat sich mittlerweile bereits gemeldet und zeigte sich bemüht, den Eindruck der Sozialversicherungsbekämpfung zu zerstreuen. Die Partei stehe sehr wohl zur Sozialversicherung und auch der Einbeziehung von Selbständigen in die Rentenversicherung. Das mag beruhigend klingen. Fraglich bleibt allerdings, ob eine Reform der Clearingstelle am Ende nicht dazu führen könnte, noch mehr Scheinselbständigkeit zu legalisieren, oder ob die Mitarbeiter der Clearingstelle sich angesichts des politischen Drucks dazu bemüßigt sehen könnten, Mitarbeiter wieder vermehrt und ohne kritische Prüfung nach Aktenlage in die scheinbare Selbständigkeit zu lotsen.
Es bleibt erst einmal die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage abzuwarten, die ihrerseits sicherlich einiges zu den Vorwürfen der Grünen sagen dürfte.
Der DJV hatte auf einem der letzten Verbandstage beschlossen, weiterhin gegen die Scheinselbständigkeit in den Medien vorzugehen. Durch die Beschäftigung als scheinbare Selbständige werden viele Mitarbeiter in den Medien um einen ausreichenden Schutz im Krankheits- und Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder Unfall sowie um eine ausreichende Altersrente gebracht. Zahlreiche Medienunternehmen beschäftigen Mitarbeiter als "Freie", um Tariflöhne und Sozialversicherungsabgaben zu sparen. Entsprechend verbreitet in den Medien ist die Praxis, Mitarbeiter zu einem falsch formulierten Antrag bei der Clearingstelle zu zwingen, damit diese dann mit einer offiziellen Feststellung der Selbständigkeit beschäftigt werden können.
Die Bundesregierung hatte zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode gesetzliche Maßnahmen gegen die Scheinselbständigkeit angekündigt. Eine Reform der gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerstatus beschränkte sich dann aber auf die Kodifizierung von Kriterien, die schon längst von der Rechtsprechung aufgestellt worden waren. Lediglich im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zum Mindestlohn wurden Kontrollen in Unternehmen durch den Zoll eingeführt, in deren Rahmen auch Scheinselbständige ausgemacht werden konnten. Dadurch konnten in einigen Medienunternehmen Scheinselbständige festgestellt werden. Abgesehen von diesen wenigen Maßnahmen fällt die Bilanz der Bundesregierung in Sachen Bekämpfung der Scheinselbständigkeit mager aus. Der Antrag der Grünen weist nun auch noch in eine ganz andere Richtung, die im Zweifelsfall für noch mehr Scheinselbständigkeit sorgen könnte.
Michael Hirschler, hir@djv.de