Urheberrecht
Worauf freie Journalisten jetzt bei neuen Vertragsregelungen besonders aufpassen sollten
Verlage erwerben 50 Prozent der Anteile der Verwertungsgesellschaft Media, um sich die Erlöse aus dem Leistungsschutzrecht zu sichern
Wie der Branchendienst kress meldet, wollen große Verlage 50 Prozent der Anteile der Verwertungsgesellschaft (VG) Media erwerben. Zweck der Transaktion soll die Abwicklung der Erhebung der Vergütungen für das Leistungsschutzrecht der Verleger sein. Damit dürfte klar sein, dass die Verlage nicht beabsichtigen, die gesetzlich vorgesehene angemessene Beteiligung der Autoren über Verwertungsgesellschaften auszuschütten - wäre das wirklich geplant, würde eine Abwicklung über die VG WORT zweckmäßig gewesen und nicht über die VG Media.
Anzunehmen ist vielmehr, dass die Verlage sich darauf berufen werden, dass sie den Anspruch auf angemessene Vergütung aus dem Leistungsschutzrecht schon durch das (bisher) vereinbarte Honorar erfüllen und/oder neue Vertragsregelungen versenden, mit denen sie diese Rechtsansicht untermauern wollen. Mitglieder sollten den DJV über entsprechende Vertragszusendungen umgehend informieren und solche Regelungen ablehnen. Nach Ansicht des DJV müssen die Verlage die Journalisten separat und zusätzlich zu den bisher gezahlten Honoraren vergüten.
Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)