Medienförderung
Wieviel Staat darf es sein?
Die bayerische Grünen-Landtagsfraktion hat die Staatsregierung wegen wegbrechender Anzeigenaufträge von Zeitungen und Privatradios zu großzügiger finanzieller Förderung aufgerufen. Davon will scheinbar niemand etwas wissen.
"Wir brauchen besondere Anstrengungen und natürlich auch zusätzliche finanzielle Mittel des Freistaats, um unsere systemrelevanten Nachrichtenangebote gut durch die Krise zu bringen und auch danach noch ein breites Angebot an Qualitätsmedien zu haben." Mit diesen Worten begründete der medienpolitische Sprecher der bayerischen Landtagsgrünen Max Deisenhofer den Vorstoß seiner Fraktion. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten: "Sonderregelungen für die Medien" lehnte die Münchner Regierung ab. Medienhäuser könnten sich wie alle anderen Unternehmen um die bereitgestellten Soforthilfen bewerben, für Wochenblätter stünden rund eine Million Euro extra bereit, hieß es. Für die lokalen Rundfunkanbieter wurde auf die routinemäßige Rundfunkförderung des Freistaats verwiesen.
So gut gemeint der Vorstoß der bayerischen Grünen war, so problematisch ist er. Denn die staatliche Alimentierung unabhängiger Medien ist mit der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht vereinbar, wenn nicht klare Grenzen gezogen werden. Schließlich gilt es, den puren Anschein der Einflussnahme des Geldgebers auf Themen und Tenor der Berichterstattung zu vermeiden. Ein dafür notwendiges Regelwerk auszuarbeiten, dauert. Das ist also kein geeignetes Instrument, um die aktuellen finanziellen Engpässe einiger Medienunternehmen infolge des Shutdowns zu beheben.
Wahrscheinlich bleiben wirklich "nur" die Soforthilfen des Staates für alle Unternehmen, ungeachtet der Branche. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger fordert darüber hinaus, die geplante staatliche Förderung der Zeitungszustellung wegen Corona zügig umzusetzen. Wenn es hilft, Kurzarbeit oder gar Entlassungen zu verhindern, sollte das in der Tat passieren. Ein Kommentar von Hendrik Zörner